AGB
Mietbedingungen (AGB)
1. Vertragsabschluss
Mit der Buchungsbestätigung des Vermieters kommt der Mietvertrag zustande. Die Buchung wird verbindlich, sobald die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
2. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach Saison und Personenzahl.
Im Preis enthalten sind die Kosten für Wasser, Internet/WLAN sowie die Nutzung von Haus, Garten und Terrasse.
Stromkosten werden separat nach tatsächlichem Verbrauch berechnet und mit der Kaution verrechnet.
Reinigung & Wäsche
- Endreinigung inkl. Wäschepaket : 150 € pro Aufenthalt (verpflichtend)
- Zwischenreinigung: Bei Aufenthalten über drei Wochen nach Absprache möglich (gegen Aufpreis)
- Zusätzlicher Wäschewechsel: Auf Wunsch nach Absprache möglich (gegen Aufpreis)
Die Kurtaxe wird nach den jeweils gültigen Tarifen der Gemeinde Roquebrune-sur-Argens berechnet.
Zahlungsmodalitäten:
- 20 % Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung.
- Restzahlung spätestens 6 Wochen vor Anreise.
- Geht die Restzahlung nicht fristgerecht ein, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
Kaution:
Die Kaution in Höhe von 400 € ist spätestens 7 Tage vor Anreise per Überweisung zu leisten.
Nach Abreise wird die Kaution mit den Stromkosten sowie ggf. entstandenen Schäden verrechnet; der verbleibende Betrag wird dem Mieter innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
3. Rücktritt / Stornierung durch den Mieter
– bis 12 Wochen vor Mietbeginn: 200 € Bearbeitungsgebühr
– 12 – 6 Wochen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
– ab 6 Wochen vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
– 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtanreise: 100 % des Mietpreises
Hinweis: Gelingt es dem Vermieter, die Unterkunft für den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, wird die erhaltene Miete nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 50 € und etwaiger Mehrkosten an den Mieter zurückerstattet.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. An- und Abreise
– Anreise: ab 15:00 Uhr
– Abreise: bis 10:00 Uhr
– Die Vermietung erfolgt grundsätzlich wochenweise (Samstag–Samstag).
– In Ausnahmefällen kann außerhalb der Saison eine abweichende Regelung getroffen werden.
– Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben (Geschirr gespült, Müll entsorgt, Kühlschrank geleert).
5. Nutzung der Unterkunft
– Das Haus darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden.
– Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Für die Mitnahme wird eine Pauschale von 30 € pro Aufenthalt berechnet. Der Mieter haftet für Schäden oder besondere Verschmutzungen, die durch Haustiere entstehen.
– Rauchen ist im Haus nicht gestattet.
– Der Mieter verpflichtet sich, Haus, Garten und Ausstattung pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich zu melden.
Schlüsselübergabe:
- Die Schlüsselübergabe und -rückgabe erfolgt über unsere örtliche Betreuungsagentur. Nähere Informationen zur Anreise und Schlüsselübergabe erhalten Sie rechtzeitig vor Ihrem Aufenthalt.
- Der Verlust von Schlüsseln ist der Betreuungsagentur oder dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten für Ersatzschlüssel bzw. einen erforderlichen Austausch der Schließanlage trägt der Mieter.
Poolnutzung:
– Der Pool steht den Gästen in der Regel von Mai bis September zur Verfügung. Die genauen Öffnungszeiten können je nach Witterung und technischen Gegebenheiten variieren. Außerhalb dieser Zeit ist der Pool geschlossen; ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.
– Die Benutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
– Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen im Zusammenhang mit der Poolnutzung.
– Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsvorkehrungen (Abdeckung/Alarm, sofern vorhanden) ordnungsgemäß zu nutzen.
– Aus hygienischen Gründen ist die Benutzung des Pools unmittelbar nach dem Auftragen von Sonnencreme oder Körperöl zu vermeiden.
– Im Poolbereich sind Glasflaschen und Gläser nicht gestattet (Verletzungsgefahr).
– Der Mieter hat darauf zu achten, dass kein grober Schmutz oder Sand in den Pool eingebracht wird und verpflichtet sich, den Pool pfleglich zu behandeln und grobe Verschmutzungen (z. B. Laub, Insekten) mit dem Kescher zu entfernen sowie die vom Vermieter bereitgestellten Geräte sachgemäß zu nutzen.
Zugang und Wartung:
Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen (z. B. Hausmeister, Pool- oder Gartendienst) sind berechtigt, das Grundstück nach vorheriger Ankündigung zu betreten, um notwendige Kontroll- und Wartungsarbeiten (insbesondere am Pool, Garten oder an technischen Anlagen) durchzuführen. In dringenden Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder technischen Störungen, kann der Zutritt auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
6. Haftung
– Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen des Mieters.
– Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden.
– Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
7. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung aufgrund höherer Gewalt unmöglich wird oder der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
8. Schlussbestimmungen
– Es gilt deutsches Recht.
– Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters; die zwingende Zuständigkeit französischer Gerichte für das Mietobjekt bleibt unberührt.
– Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.